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Erstinformation
Foto: Daniel Ernst - stock.adobe.com
Zur Erstinformation eines STARTERCENTERS zählen:
Allgemeine Informationsvermittlung zu grundsätzlichen Fragen des weiteren Vorgehens
Allgemeine Informationsvermittlung zu themenbezogenen Fortbildungsmöglichkeiten
Weitergabe schriftlichen Informationsmaterials
Qualifizierte Weiterleitung an das fachkompetente STARTERCENTER zur weiteren Beratung