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Zu den Erstinformationen eines STARTERCENTERS zählen:
- Allgemeine Informationsvermittlung zu grundsätzlichen Fragen des weiteren Vorgehens
- Allgemeine Informationsvermittlung zu themenbezogenen Fortbildungsmöglichkeiten
- Weitergabe schriftlichen Informationsmaterials
- Qualifizierte Weiterleitung an das fachkompetente STARTERCENTER zur weiteren Beratung