Die Gesamtverteidigung Deutschlands

Die Sicherheit Deutschlands betrifft alle Menschen und ist nur durch das Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen, der Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen. Zudem ist sie untrennbar mit der Sicherheit der Alliierten und europäischen Partner verbunden.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Staates gehören der Erhalt seiner Handlungsfähigkeit, der Schutz seiner Bevölkerung und Institutionen sowie die Verteidigung seines Territoriums gegen Angriffe und Bedrohungen von außen. Als Land im Zentrum Europas ist Deutschland insbesondere für die Vorbereitung der Verlegung eigener Streitkräfte und als Transitland sowie als rückwärtiger Einsatzraum verbündeter Streitkräfte gefordert. Zur weiteren Aufgabe als truppenstellende Nation gehört die Bereitstellung nationaler Fähigkeiten in Form von Unterstützungsleistungen (Strukturen, Kräfte/Mittel und Verfahren), als Operations- und Bereitstellungsraum (Drehscheibe Deutschland) sowie zum Schutz der Heimat.

Die militärische und die zivile Seite müssen dabei eng zusammenwirken und dies bereits im Frieden regelmäßig üben. Die Gesamtverteidigung umfasst alle Maßnahmen, die vom Staat und der Gesellschaft ergriffen werden, um die Widerstandsfähigkeit im Falle von Krisen oder militärischen Auseinandersetzungen zu gewährleisten. Sie betrifft nicht nur die Bundeswehr, sondern auch zivile Akteure, Unternehmen und öffentliche Institutionen, denen unterschiedliche Funktionen zufallen:

  1. Militärische Verteidigung im Bündnis der NATO obliegt der Bundeswehr
  2. Die nationale territoriale Verteidigung erfolgt durch die Heimatschutzbrigaden der Bundeswehr. Diese besteht überwiegend aus Reservesoldaten.
  3. Die zivile Verteidigung erfolgt insbesondere durch die Polizei des Bundes und der Länder. Auch die Medien spielen hier als Kommunikationseinrichtungen eine wichtige Rolle.
  4. Der Zivilschutz und die Katastrophenhilfe erfolgt durch die sog. Blaulichtorganisationen, d.h. die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, die Rettungs- und Hilfsdienste von DLRG, ASB, DRK, JUH, MHD sowie die Kliniken und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
  5. Der Sicherstellung der Versorgung von Streitkräften und Bevölkerung mit Medikamenten, medizinischen Dienstleistungen, Lebensmitteln, Energie und Wasser obliegt den jeweiligen Anbietern dieser Märkte. Hier ist insbesondere auch die gewerbliche Wirtschaft gefordert. Verschiedene Sicherstellungsgesetze des Bundes schaffen die rechtliche Ermächtigung dazu, Unternehmen zu Lieferungen zu verpflichten und Fahrzeuge, Geräte und Produktionsanlagen gezielt für Zwecke der Gesamtverteidigung einzusetzen. (siehe hierzu auch separate Darstellung zu den Leistungsgesetzen).

Quelle: Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung