Personelle Konsequenzen durch erhöhte Verteidigungsbereitschaft

Zur Sicherung der Verteidigungsbereitschaft und für eine glaubwürdige Abschreckung ist ein personeller Aufwuchs der Streitkräfte mit Berufs- und Zeitsoldaten, Reservesoldaten und freiwillig Wehrdienst-Leistenden unverzichtbar. Hier tritt die Bundeswehr zweifellos als Nachfrager am ohnehin angespannten Arbeitsmarkt auf und wird die Situation weiter verschärfen. Auf der anderen Seite kann die Ausbildung von Zeitsoldaten und Wehrdienst-Leistenden zu Qualifikationen führen, die auch im Zivilleben Nutzen stiften. Hierdurch kann ein Mehrwert für beide Seiten entstehen.

Konsequenterweise werden in nächster Zeit auch die Wehrübungen deutlich zunehmen. Im Verteidigungsfall würden bundesweit 50.000 Reservesoldaten mit fest zugewiesenen Funktionen eingezogen. Weitere bis zu 850.000 Personen sind als Reservistinnen und Reservisten erfasst und könnten je nach Lage-Entwicklung zur Verteidigung eingesetzt werden, etwa um kritische Infrastruktur zu sichern. Diese fehlen dann in den Unternehmen. Betriebe sind daher gut beraten, zunächst durch Befragung in der Belegschaft zu ermitteln, wer als Reservesoldat eingesetzt werden könnte. Dann könnten Konzepte entwickelt werden, wie diese Personen kurzfristig ersetzt oder wie auf deren Ausfall anderweitig reagiert werden könnte. Dabei muss beachtet werden, dass aufgrund der Abhängigkeiten in einem Beschäftigungsverhältnis die Angaben der Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis mit einer Einwilligungserklärung eingeholt werden müssen (§26 Abs. 2 BDSG i.V. m Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).

Denken Sie auch an die zahlreichen osteuropäischen LKW-Fahrer, ohne die unsere Güterlogistik kaum funktionsfähig wäre. Was wäre, wenn diese Fahrer in ihren Heimatländern eingezogen würden? Je nach Abhängigkeit ihres Unternehmens von dieser Logistik könnte es sinnvoll sein, eigene Mitarbeiter vorsorglich zu Lkw-Fahrern auszubilden.